top of page

Coronahilfe - Rückzahlung in Gefahr?

city-6018511_1280_edited.jpg

Sie können die Coronahilfe nicht zurückzahlen?

Die ersten der von der KfW in der Corona-Krise ausgelegten Kredite und Darlehen, auch Corona-Hilfen genannt, sind aktuell zur Rückzahlung fällig. So hilfreich die Coronahilfe für Unternehmen seinerzeit als schnelle Liquiditätsmaßnahme war, so klar war auch, dass viele Unternehmen mit der Rückzahlung Probleme bekommen werden. Die Mehrzahl der Unternehmen konnten das durch Lockdowns ausgefallene Geschäft später nicht mehr nachholen, so dass die Coronahilfe nachhaltig zur vorübergehenden Verlustfinanzierung in der Corona-Krise dienen musste. Für das Coronahilfe Zurückzahlen wurde also keine zusätzliche Liquidität aufgebaut. 

Sollte nun die Rückzahlung eines solchen Kredites Ihr Unternehmen absehbar in Schwierigkeiten bringen, empfiehlt sich dringend eine Beratung durch einen versierten Restrukturierungsberater. In diesen Fällen kann man von einer drohenden oder sogar bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ausgehen.
 

Es gibt für solche Fälle verschiedene Instrumente zur Restrukturierung, mit denen man diese Situation bereinigen kann. Grundvoraussetzung ist jedoch:

 

  1. Es ist schnellstmöglich ein insolvenzrechtlicher Zahlungsstatus und eine Liquiditätsplanung für 18 Wochen zu erstellen, um Gewissheit über eventuelle Insolvenzantragspflichten zu bekommen.

  2. Je nach Ergebnis der obigen Prüfungen ist das geeignete Instrument zur Restrukturierung auszuwählen. In Betracht kommen u.a.  StaRUG-Verfahren, Eigenverwaltungsverfahren, Schutzschimverfahren und die aussergerichtliche Restrukturierung. Hier kann keine allgemeingültige Empfehlung gegeben werden, da es immer auf die Gegebenheiten im Einzelfall ankommt.

 

Jetzt ist schnelles und entschlossenes Handeln angesagt, um eine mögliche persönliche Haftung der Geschäftsführung zu vermeiden. In einem kostenlosen Erstgespräch informieren wir Sie gerne über die verschiedenen Lösungsoptionen. Die rechtlichen  Bewertungen erfolgen dabei immer in Kooperation mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.

 

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten oder rufen Sie uns an unter 0176 7060 4501.

Vielen Dank!

bottom of page