
Insolvenzberatung für Unternehmen
1 Analyse
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Prüfung Zahlungsfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit
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Prüfung Überschuldung
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Fortbestehensprognose
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Erhebung Krisenursachen
4 Eigenverwaltung gem. § 270a InsO
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Insolvenz in Eigenverwaltung bietet Eingriffsrechte in Vertrags-verhältnisse (Personalabbau, Miet-/Leasingverträge, etc.)
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Bereinigung von Altlasten (Verschuldung, Pensionslasten, Gewährleistungsrisiken, etc.)
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positiver Liquiditätseffekt
2 Ad-Hoc-Programm
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Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit
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Ad-hoc-Maßnahmen zur Insolvenzabwendung
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Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
5 Schutzschirm
gemäß § 270d InsO
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Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform der Eigenverwaltung
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alle Vorteile der Eigenverwaltung zzgl. größerer Schutz der Unternehmenssphäre möglich
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nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich
3 Sanierungsoptionen
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Auswertung der Krisenursachen und Hebel zur Krisenbewältigung
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Erarbeitung und Abstimmung geeigneter Sanierungsoptionen
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Leitbild des sanierten Betriebs
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Auswahl Sanierungspfad
6 Unternehmens-Sanierung
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Lfd. kfm.Verfahrensbegleitung
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Erstellung Sanierungskonzept
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Mitwirkung Insolvenzplan
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Verhandlungsführung mit Banken, Gläubigern, etc.
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Begleitung M&A-Prozess
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Umsetzungsbegleitung & Projektmanagement
Sanierung durch Insolvenz
Proventium Unternehmensberatung zeigt Ihnen die Optionen auf und berät Sie kompetent und unabhängig
Wissenswertes zur Insolvenzantragspflicht und Sanierungsoptionen ...
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Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die in der Corona-Krise zeitlich befristet und unter Bedingungen ausgesetzt war, gilt seit dem 01.05.2021 wieder uneingeschränkt. Das bis dahin partiell ausgesetzte Insolvenzrecht gilt also wieder voll umfänglich.
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Eine Insolvenzantragspflicht gilt bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Bilanziell überschuldet ist von insolvenzrechtlich überschuldet abzugrenzen. Eine "nur" bilanzielle Überschuldung kann aber bereits ein Indikator für eine insolvenzrechtliche Überschuldung sein.
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Bei einer nur drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht ein Recht darauf, Insolvenzantrag zu stellen, z.B. um präventiv Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, die das Insolvenzrecht bietet.
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Bereits seit 2012 gibt es mit der Insolvenz in Eigenverwaltung (auch ESUG-Verfahren, Insolvenz in Eigenregie / Eigenverantwortung oder Sanierung in Eigenverwaltung genannt) ein Sanierungsinstrument, das auch bei vorliegender Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch gute Sanierungs-Chancen bietet. Wir verfügen auf diesem Gebiet über reichhaltige Erfahrung und beraten Sie gerne.
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Bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit besteht mit dem Schutzschirmverfahren eine weitere, sinnvolle Sanierungsalternative für eine frühzeitige Restrukturierung des Unternehmens.
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Beide Verfahren bieten oft sehr gute Sanierungsmöglichkeiten. Proventium hat vielfältige Erfahrungen mit beiden Verfahrensarten und berät Sie eingehend über Ihre Handlungsoptionen bei der Firmenrestrukturierung und Unternehmenssanierung.
Unser Credo: Sanieren statt liquidieren.
Alternative zu Buchalik Brömmekamp