top of page
businessman-3042272_1920.jpg

Insolvenznahe Beratung für Unternehmen

1  Analyse

  • Prüfung Zahlungsfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit

  • Prüfung Überschuldung

  • Erstellung Zahlungsstatus

  • Liquiditätsplanung

  • Fortbestehensprognose

  • Erhebung Krisenursachen

  • Krisenmanagement
     

4  Eigenverwaltung gem. § 270a InsO

  • Die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet Eingriffsrechte in Vertrags-verhältnisse (Personalabbau, Miet-/Leasingverträge, etc.)

  • Bereinigung von Altlasten (Verschuldung, Pensionslasten, Gewährleistungsrisiken, etc.)

  • positiver Liquiditätseffekt

  • Schuldenschnitt

2  Ad-Hoc-Programm

  • Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit

  • Ad-hoc-Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung bzw. Insolvenzabwendung

  • Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

  • Sondierung von Finanzierungs-alternativen

5  Schutzschirm
gemäß § 270d InsO

  • Das Schutzschirmverfahren ist ein Sanierungsverfahren ähnlich der Eigenverwaltung

  • alle Vorteile der Eigenverwaltung zzgl. größerer Schutz der Unternehmenssphäre möglich

  • nur bei drohender Zahlungs-unfähigkeit möglich
     

3  Sanierungsoptionen

  • Auswertung der Krisenursachen und Hebel zur Krisenbewältigung

  • Erarbeitung und Abstimmung geeigneter Sanierungsoptionen

  • Leitbild des sanierten Unternehmens

  • Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens

  • Erstellung Sanierungskonzept

6  CRO (Interim Manager in der Krise)

  • Kaufmännische Steuerung

  • Umsetzung Sanierungskonzept und Sanierungsmaßnahmen

  • Projektmanagement /
    Lenkungsausschuss

  • Verhandlungsführung mit Banken, Betriebsräten und anderen Stakeholdern

  • Bankenreporting

Sanierung durch Insolvenz
Proventium informiert Sie über die verschiedenen Sanierungsverfahren und berät Sie kompetent und unabhängig

Wissenswertes zur Insolvenzantragspflicht und Sanierungsverfahren ...

  • Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen unterliegt derzeit krisenbedingt immer wieder Anpassungen. Eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gibt es aktuell zwar nicht mehr, jedoch werden die Bedingungen zur Prüfung der Insolvenzreife immer wieder Änderungen unterworfen. Kontaktieren Sie uns - wir halten Sie auf dem Laufenden. 

  • Eine Insolvenzantragspflicht gilt grds. bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Bilanziell überschuldet ist von insolvenzrechtlich überschuldet abzugrenzen. Eine "nur" bilanzielle Überschuldung ist aber in vielen Fällen bereits ein Indikator für eine insolvenzrechtliche Überschuldung.

  • Bei einer nur drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht ein Recht, jedoch keine Pflicht, Insolvenzantrag zu stellen, z.B. um präventiv Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, die das Insolvenzrecht bietet. Jedoch wirken Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit eng zusammen, so dass der Weg zu einer Antragspflicht oft nicht weit ist.

  • Bereits seit 2012 gibt es mit der Insolvenz in Eigenverwaltung (auch ESUG-Verfahren, Eigenverwaltungsverfahren, Insolvenz in Eigenregie / Eigenverantwortung oder Sanierung in Eigenverwaltung genannt) ein Sanierungsinstrument, das auch bei vorliegender Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch gute Sanierungs-Chancen bietet. Wir verfügen auf diesem Gebiet über reichhaltige Erfahrung und beraten Sie gerne.

  • Bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit besteht mit dem Schutzschirmverfahren eine weitere, sinnvolle Sanierungsalternative für eine frühzeitige Restrukturierung des Unternehmens.

  • Beide Verfahren bieten oft sehr gute Chancen zur Rettung des Unternehmens. Proventium hat vielfältige Erfahrungen mit beiden Verfahrensarten und berät Sie eingehend über Ihre Handlungsoptionen bei der Firmenrestrukturierung und Unternehmenssanierung. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen unsere informativen Whitepaper.

Unser Credo: Sanieren statt liquidieren.

Alternative zu Buchalik Brömmekamp

Rufen Sie an für ein kostenfreies Erstgespräch, laden Sie unseren Flyer herunter oder hinterlassen Sie jetzt Ihre Kontaktdaten für unsere hilfreichen  Whitepaper 

bottom of page