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Insolvenznahe Beratung für Unternehmen

1  Analyse

  • Prüfung Zahlungsfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit

  • Prüfung Überschuldung

  • Erstellung Zahlungsstatus

  • Liquiditätsplanung

  • Fortbestehensprognose

  • Erhebung Krisenursachen

  • Krisenmanagement
     

4  Eigenverwaltung
§ 270a InsO

  • Eingriffsrechte in Vertrags-verhältnisse (Personalabbau, Miet-/Leasingverträge, Kunden- und Lieferantenverträge, etc.)

  • Bereinigung von Altlasten (Verschuldung, Pensionslasten, Gewährleistungsrisiken, etc.)

  • positiver Liquiditätseffekt

  • Schuldenschnitt

2  Ad-Hoc-Programm

  • Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit

  • Ad-hoc-Maßnahmen zur Insolvenzvermeidung bzw. Insolvenzabwendung

  • Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs

  • Sondierung von Finanzierungs-alternativen

5  Schutzschirm
§ 270d InsO

3  Sanierungsoptionen

  • Auswertung der Krisenursachen und Hebel zur Krisenbewältigung

  • Erarbeitung und Abstimmung geeigneter Sanierungsoptionen

  • Leitbild des sanierten Unternehmens

  • Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens

  • Erstellung Sanierungskonzept

6  CRO (Interim Manager in der Krise)

  • Kaufmännische Steuerung

  • Erstellung Sanierungskonzept und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen

  • Verhandlungsführung mit Banken, Betriebsräten und anderen Stakeholdern

  • Bankenreporting

Sanierung durch Insolvenz
Proventium informiert Sie über die verschiedenen Sanierungsverfahren und berät Sie kompetent und unabhängig

Wissenswertes zur Insolvenzantragspflicht und Sanierungsverfahren ...

  • Eine Insolvenzantragspflicht gilt grds. bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Bilanziell überschuldet ist von insolvenzrechtlich überschuldet abzugrenzen. Eine "nur" bilanzielle Überschuldung ist aber in vielen Fällen bereits ein Indikator für eine insolvenzrechtliche Überschuldung.

  • Bei einer nur drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht ein Recht, jedoch keine Pflicht, Insolvenzantrag zu stellen, z.B. um präventiv Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, die das Insolvenzrecht bietet. Jedoch wirken Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit eng zusammen, so dass der Weg zu einer Antragspflicht oft nicht weit ist.

  • Bereits seit 2012 gibt es mit der Insolvenz in Eigenverwaltung (auch ESUG-Verfahren, Eigenverwaltungsverfahren, Insolvenz in Eigenregie / Eigenverantwortung oder Sanierung in Eigenverwaltung genannt) ein Sanierungsinstrument, das auch bei vorliegender Insolvenzantragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch gute Sanierungs-Chancen bietet. Wir verfügen auf diesem Gebiet über reichhaltige Erfahrung und beraten Sie gerne.

  • Bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit besteht mit dem Schutzschirmverfahren eine weitere, sinnvolle Sanierungsalternative für eine frühzeitige Restrukturierung des Unternehmens.

  • Beide Verfahren bieten oft sehr gute Chancen zur Rettung des Unternehmens. Proventium hat vielfältige Erfahrungen mit beiden Verfahrensarten und berät Sie eingehend über Ihre Handlungsoptionen bei der Firmenrestrukturierung und Unternehmenssanierung. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen unsere informativen Whitepaper.

Unser Credo: Sanieren statt liquidieren.

Alternative zu Buchalik Brömmekamp

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