Für wen ist das und für wen NICHT?
Geeignet für Unternehmer (z.B. GmbH-Geschäftsführer) in der Krise, die sich über die Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht informieren wollen.
Wann besteht Insolvenzantragspflicht?
Gerät eine GmbH in die Krise, muss die Geschäftsführung prüfen, ob einer der gesetzlichen Insolvenzeröffnungsgründe (§§ 17–19 InsO) vorliegt:
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Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) => Insolvenzantragspflicht
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einfach gesprochen: Wenn fällige Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können.
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genauer gesagt: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn innerhalb eines Drei-Wochen-Zeitraums die aktuellen (Aktiva I) und die in diesem Zeitraum zu erwartenden liquiden Mittel (Aktiva II) nicht ausreichen, um mindestens 90% der fälligen (Passiva I) oder in diesem Zeitraum fällig werdenden Verbindlichkeiten (Passiva II) zu decken. => siehe auch Zahlungsunfähigkeit
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Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) => Insolvenzantragsrecht
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einfach gesprochen: Wenn absehbar ist, dass künftige Zahlungen nicht fristgerecht geleistet werden können.
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genauer gesagt: innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten können fällige Verpflichtungen voraussichtlich nicht mehr bezahlt werden.
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Planung über diesen Zeitraum mit der Planungsprämisse der überwiegenden Wahrscheinlichkeit erforderlich.
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Bei einer nur drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht ein Insolvenzantragsrecht, keine -pflicht.
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Überschuldung (§ 19 InsO) => Insolvenzantragspflicht
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einfach gesprochen: Wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt – es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich.
- genauer gesagt ist eine Prüfung in zwei Schritten erforderlich
- Erstellung einer Fortbestehensprognose => Zahlungsfähigkeit über die nächsten 12 Monate
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Erstellung eines Überschuldungsstatus => Bilanzierung zu Liquidationswerten
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Siehe auch Überschuldung und Fortbestehensprognose
Auch Gesellschafter können bei Führungslosigkeit der GmbH verpflichtet sein einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO).
Sprechen Sie uns gerne an, um in einem unverbindlichen Gespräch zu klären, ob eine Insolvenzantragspflicht für Ihr Unternehmen besteht.
Mini-Glossar
Zahlungsunfähigkeit: Gesetzlich normierter Insolvenzantragsgrund gemäß § 17 InsO.
Überschuldung: Gesetzlich normierter Insolvenzantragsgrund gemäß § 19 InsO.
Fortbestehensprognose: Im IDW S 11 geregelte Vorgehensweise bei der Planung der zukünftigen Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens
Fortführungsprognose: Im Handelsrecht (HGB) normierte Vorgehensweise bei der Planung der Fortführung eines Unternehmens.
Eigenverwaltung: Seit 2012 bestehende Möglichkeit, die Insolvenz eines Unternehmens ohne Insolvenzverwalter in Eigenregie zu steuern.
Schutzschirmverfahren: Eine besondere Ausprägung des Eigenverwaltungsverfahrens mit etwas höheren Zugangsvoraussetzungen.


