Was ist eine Krise?
Was ist Krisenfrüherkennung?
Wie betreibe ich Krisenmanagement?
Unter einer Unternehmenskrise wird eine Gefährdung des Fortbestehens eines Unternehmens oder eines wesentlichen Geschäftsbereichs verstanden. Insofern hat Krisenmanagement auch viel mit Risikomanagement und Risikoüberwachung zu tun.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer unterteilt in seinem Standard IDW S6 einen idealtypischen Krisenverlauf in folgende Phasen:
Nach Durchlaufen einiger oder gar aller Krisenphasen steht die Insolvenzreife.
Mit zunehmenden Krisenverlauf nimmt Handlungs- und Zeitdruck zu und die Anzahl der Handlungsoptionen verringern sich. Um eine wirkliche Entscheidungsfreiheit über den geeignetsten Sanierungsweg zu haben, ist daher eine frühzeitige Beratung über die Möglichkeiten zu empfehlen.
Zur frühzeitigen Erkennung einer Krisensituation fordert der Gesetzgeber für alle haftungsbeschränkten Unternehmen (also z.B. AG, GmbH und zumeist auch GmbH & Co. KG) die Einrichtung eines Krisenfrühwarnsystems.
Gesetzliche Pflicht zur Krisenfrüherkennung
Eine Unternehmenskrise kommt zumeist nicht über Nacht, sondern entwickelt sich schleichend. Insbesondere die ersten Krisenanzeichen in der sogenannten Stakeholderkrise oder der Strategiekrise werden oft nicht als solche erkannt. Zumeist wird die Krise erst in späteren Krisenphasen wie der Produkt- und Absatzkrise oder der Erfolgskrise erstmals als solche wahrgenommen. Daher kommt der Krisenmanagement-Beratung eine besondere Bedeutung zu, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können, bevor das Unternehmen in die Liquiditätskrise oder gar Insolvenzreife übergleitet. Ggf. bietet sich auch der Einsatz eines Interim Managers als Krisenmanager an.
Auch der Gesetzgeber hat die hohe Bedeutung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagement in Unternehmen erkannt und mit dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, kurz StaRUG, den haftungsbeschränkten Unternehmen eine Pflicht zur Einrichtung eines Systems zur Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements auferlegt. Der Geschäftsleitung obliegt hierbei die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend zu überwachen. Dies gilt insbesondere für die kaufmännische Organisation, die es dem Geschäftsleiter erst ermöglicht, die wirtschaftliche Lage angemessen beurteilen zu können.
Checkliste für Krisenfrüherkennung StaRUG (Krisenmanagement Checkliste):
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ein aktueller Buchhaltungsstand, der eine Transparenz der Ergebnissituation ermöglicht
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die zeitnahe Erstellung von Monatsabschlüssen bis spätestens Ende des Folgemonats (besser früher),
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das Vorliegen einer regelmäßig aktualisierten Liquiditätsplanung auf Wochenbasis für zumindest die nächsten 13 Wochen, besser für die nächsten 12 Monate.
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ein tagesaktuelles Reporting der wichtigsten Daten und Kennzahlen wie z.B. Stand der Liquidität, Auftragseingang, Umsatz.
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das Vorliegen einer Integrierten Businessplanung unter Berücksichtigung von Szenarien
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eine stets aktuelle Übersicht in Form eines Risikoinventars, das alle Risiken aufnimmt, bewertet und kategorisiert
Zeichnet sich anhand einer solchen Krisenfrüherkennung (Krisenfrühwarnsystem) eine Krise ab, so hat der Geschäftsleiter rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die persönliche Haftung des Geschäftsleiters kann bereits dann greifen, wenn kein geeignetes Krisenfrühwarnsystem implementiert wurde und die Krise daher nicht rechtzeitig erkannt wurde.
Zur Haftungsvermeidung kann Proventium Ihnen bei der Implementierung eines solchen Systems zur Krisenfrüherkennung StaRUG helfen, sei es projektbezogen (siehe Paketangebote), durch laufende Betreuung oder durch Schulung Ihres Personals.
Sollte der Krisenfall bereits eingetreten sein, so steht Proventium Ihnen als interimistischer Krisenmanager oder mit umfassender Krisenberatung zur Seite.
Stakeholderkrise
Als Stakeholder bezeichnet man einen Anspruchsberechtigten, der ein Interesse am Wohl und Wehe des Unternehmens hat. Das sind neben Gesellschaftern und Management auch die Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Kreditgeber, etc.
Meinungsverschiedenheiten, die in Entscheidungsschwäche und in Effizienzverlusten münden, sind oft erste Anzeichen einer Stakeholderkrise. Diese frühe Krisenphase wird zumeist von den Beteiligten noch nicht als der Beginn einer Krise wahrgenommen.
Der Schlüssel zur Lösung liegt zumeist in verbesserter Kommunikation und Auflösung verhärterter Fronten durch Mediation.
Halb 12 -
Wir können die Probleme noch in Ruhe besprechen
Strategiekrise
Die Strategiekrise beschreibt Schwächen in der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Sich verändernde Märkte und Rahmenbedingungen verlangen eine regelmäßige Überprüfung der Strategie und des Geschäftsmodells. Unterbleibt dies, werden Chancen nicht genutzt und Risiken übersehen. Wettbewerbsvorteile schwinden und Marktanteile sinken.
Obgleich bereits in einer solch frühen Phase Gegenmaßnahmen angezeigt wären, wird dies von den Stakeholdern selten so früh initiiert. Als Gegenmaßnahmen kommen Initativen zur strategischen Neuausrichtung oder zur Anpassung des Geschäftsmodells in Betracht.
20 vor 12 -
Wir sollten uns mal gemeinsam Gedanken über die Zukunft machen
Produkt- und Absatzkrise
In dieser Phase sinken nicht nur die Marktanteile, sondern auch die absoluten Absatzmengen. Die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten und Leistungen ist oft nur noch bedingt gegeben. Es bestehen Qualitätsmängel oder es werden keine auskömmlichen Deckungsbeiträge mehr erzielt. Zumeist resultieren daraus bereits rückläufige Gewinne. Es sind Entscheidungen über das Produktportfolio oder gar über das ganze Geschäftsmodell zu treffen.
Auch in der Produkt- und Absatzkrise vertraut das Unternehmen zumeist auf seine Selbstheilungskräfte. Es besteht zumeist noch kein signifikanter Druck unternehmensfremder Stakeholder, die ein energischeres Eingreifen einfordern würden.
Gerade jetzt sollten Sie vorsorgend Beratung einholen, bevor es andere von Ihnen einfordern.
Viertel vor 12 -
Jetzt sollten wir uns dringend mal die Zahlen näher ansehen
Erfolgskrise
Ohne Eingreifen geht die Produkt- und Absatzkrise in eine Erfolgskrise über. Es entstehen erste Verluste, das Eigenkapital vermindert sich, die Innenfinanzierung stößt an ihre Grenzen. In dieser Phase fordern die Kreditinstitute häufig erste Restrukturierungsmaßnahmen ein. In dieser sog. "außergerichtlichen Restrukturierung" benötigen die Finanzierer zumeist ein BGH-festes Sanierungsgutachten (oft auch nach dem sog. Standard IDW S6). Soweit in dieser Phase bereits eine drohende Zahlungs-unfähigkeit vorliegt, bestehen auch die alternative Sanierungsmöglichkeiten, z.B. anhand des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG) oder anhand einer Sanierung unter Insolvenzschutz (Eigenverwaltung und Schutz-schirm).
10 vor 12 -
Es wird Zeit, einen versierten Berater hinzuziehen.
Liquiditätskrise
Ohne Gegenmaßnahmen mündet eine nachhaltige Erfolgskrise in eine Liquiditätskrise. Die Option einer weiteren Fremdfinanzierung ist zumeist massiv beeinträchtigt.
In dieser Phase besteht die konkrete und akute Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit und damit eines Übergangs in die Insolvenzreife. Sofern eine Zahlungsunfähigkeit nur droht und noch nicht eingetreten ist, bestehen noch die gleichen Optionen wie in der Erfolgskrise Neben der klassischen außergerichtl. Restrukturierung sind Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) sowie Sanierung unter Insolvenzschutz (Eigenverwaltung und Schutzschirm) möglich.
5 vor 12 -
Es besteht akuter Handlungsbedarf - jetzt muß ein Experte ran
Insolvenzreife
Unter Insolvenzreife versteht man die Erfüllung der Kriterien für eine Insolvenzantragspflicht.
Als verpflichtende Antragsgründe gelten in Deutschland die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Bei einer nur drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht ein Recht zur Insolvenzantragstellung, jedoch keine Pflicht.
Bei einer vorliegenden Insolvenzantragspflicht verengt sich der Handlungsspielraum, aber auch dann bestehen noch berechtigte Sanierungschancen, insbesondere bei Nutzung der insolvenzrechtlichen Instrumente zum Zwecke der Sanierung. Als Sanierungsoption bleibt u.a. eine Sanierung unter Insolvenzschutz (Eigenverwaltung) oder ein Regelinsolvenzverfahren.
Punkt 12 Uhr -
Auch jetzt bestehen noch Chancen auf Rettung
Krisenfrüherkennung
(Basispaket)
(2-3 Berater-Tagewerke, abh. von Komplexität)
Fokus:
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Erstellung eines grundlegenden Risikoinventars
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Erstellung einer kurzfristigen Liquiditätsplanung (13 Wochen)
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Anpassung der Buchhaltungsprozesse zur Erhöhung der Aktualität
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Erstellung eines Controlling-Cockpits zur lfd. Überwachung wesentlicher Daten und Kennzahlen
Krisenfrüherkennung
(Full Service Paket)
(4-5 Berater-Tagewerke, abh. von Komplexität)
Fokus:
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Basispaket zzgl.
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Erstellung einer integrierten Businessplanung, ggf. auf Basis bestehender Planungsunterlagen
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Berücksichtigung von Chancen und Risiken sowie alternativen Planungszenarien
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Ausführliches Risikoinventar