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Restrukturierung von Unternehmen

Im Rahmen einer Sanierungsberatung gebe ich Ihnen Empfehlungen zur Unternehmensrestrukturierung, u.a. auch durch Erstellung eines Sanierungsgutachten IDW S6

1  Analyse

  • Prüfung der Zahlungsfähigkeit

  • Basis-Analyse Geschäftsmodell

  • Erhebung und Auswertung der Krisenursachen
  • Krisenmanagement

4  Bankgespräche

  • Aufbereitung der Daten

  • Erstellung der Planungen

  • Gesprächsvorbereitung und -mitwirkung

  • Erstellung lfd. Bankenreporting

  • Planvalidierung

  • Finanzierungskonzepte

2  Ad-Hoc-Programm

  • Maßnahmen zur Krisenabwehr / Insolvenzvermeidung

  • Erhaltung der Zahlungsfähigkeit

  • Umsatz- und Kostenmanagement

  • Working Capital Management

  • Liquiditätsplanung

  • Business-Planung

5  Konzepte

  • Sanierungsgutachten IDW S6 bzw. BGH-konform

  • Fortbestehensprognose IDW S11

  • Independent Business Review

  • Umsetzungsbegleitung

  • Projektmanagement

  • StaRUG-Verfahren

3  Sanierungsberatung

  • Erarbeitung und Abstimmung geeigneter Sanierungsoptionen

  • Leitbild des sanierten Unternehmens

  • Auswahl und Einleitung des Sanierungspfads

  • Turnaroundmanagement

6  CRO

  • Interim Management in der Krise

  • Umsetzung Sanierungskonzepte

  • Kaufmännische Leitung

  • Stakeholder-Management (Banken, Lieferanten, Betriebsrat, Belegschaft, etc.)

​Durch frühzeitige Restrukturierungsberatung ist eine Unternehmenssanierung häufig erfolgreich und verhindert eine Insolvenz.

Rufen Sie an für ein kostenfreies Erstgespräch, laden Sie unseren Flyer herunter oder hinterlassen Sie jetzt Ihre Kontaktdaten für unsere hilfreichen  Whitepaper 

Wie funktioniert Restrukturierung?
Wie ist der Ablauf einer Restrukturierung?

  • Mit Restrukturierung ist die Wiederherstellung einer erfolgreichen Unternehmensstruktur gemeint. Unternehmen geraten durch verschiedenste Umstände immer mal wieder in Schwierigkeiten oder gar Unternehmenskrisen. Die Beseitigung solcher Situationen durch Anpassung der Unternehmensstruktur ist Kern einer Unternehmensrestrukturierung.

  • Die Unternehmensrestrukturierung der modernen Lesart umfasst nicht nur die Beseitigung der aktuellen Krisenursachen, sondern macht das Unternehmen auch widerstandsfähig (resilient) gegen noch unbekannte Bedrohungen in der Zukunft. Dies wird durch eine umfassende Analyse und Anpassung des gesamten Geschäftsmodells erreicht.

  • Der Ablauf einer Restrukturierung umfasst die Analyse der Krisenursachen, der Entwicklung eines Leitbilds eines sanierten Unternehmens, Erarbeitung von Sanierungsmaßnahmen, der Zusammenführung in einem Sanierungskonzept IDW S6 sowie der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen nach Freigabe des Sanierungskonzeptes durch die Stakeholder. Ein erfolgreiches Ergebnis der Restrukturierung bezeichnet man als Turnaround.

  • Vorgeschaltet wird zunächst die Prüfung, ob bereits eine Insolvenzantragspflicht vorliegt. Wenn Sie eine Insolvenz vermeiden wollen, ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig noch überschuldet ist. Wenn Ihre Firma zahlungsunfähig oder überschuldet ist, sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder innerhalb von 8 Wochen nach Eintritt der Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen.  Diese verpflichtenden Insolvenzantragsgründe gilt es daher rechtzeitig abzuwenden. Die genannten Fristen werden durch den Gesetzgeber allerdings krisenbedingt immer mal wieder befristet angepasst. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bei uns unverbindlich und kostenfrei erstberaten zu lassen. Lesen Sie hierzu auch unser Whitepaper zu den Insolvenzantragsgründen.

  • Bilanziell überschuldet (negatives Eigenkapital) und insolvenzrechtlich überschuldet sind nicht gleichzusetzen. Allerdings ist die bilanzielle Überschuldung ein wichtiger Hinweis, um auch die insolvenzrechtliche Überschuldung zu prüfen. In vielen Fällen ist auch die insolvenzrechtliche Überschuldung dann bereits eingetreten.

  • Seit Beginn des Jahres 2021 besteht mit dem StaRUG-Verfahren ein neues gesetzliches Restrukturierungsverfahren, das jedoch nur vor Eintritt der Insolvenzreife genutzt werden kann. Der Zugang hierzu ist an strenge Voraussetzungen gebunden, so u.a. nur eine lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit. Das Verfahren kann also nur genutzt werden, wenn noch keine verpflichtenden Insolvenzantragsgründe vorliegen.  Lesen Sie hierzu auch unser Whitepaper zu den alternativen Sanierungsoptionen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

  • Sollte sich eine Insolvenz nicht mehr abwenden lassen, so stehen mit dem Eigenverwaltungsverfahren und dem Schutzschirmverfahren zwei weitere, etablierte Sanierungsoptionen zur Verfügung. Diese können auch präventiv bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit genutzt werden, um Sanierungseffekte des Insolvenzrechts vorausschauend nutzen zu können.

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