Wie sichere ich mich als Unternehmer vor der zunehmenden „Zombifizierung“ der Wirtschaft und schütze mich auch vor eigenen Haftungsrisiken? - Sieben Regeln zur Sicherung des eigenen Unternehmens
1. Geschäftspartner checken!
Ist ein auffälliges Verhalten der Geschäftspartner zu beobachten, z.B. veränderte Zahlungsgewohnheiten der Kunden, Qualitäts-/Lieferprobleme oder Verkürzung von Zahlungszielen durch Lieferanten, unplausible Wechsel in der Geschäftsführung? Sind Zahlungsausfälle zu befürchten? Oder haben Sie gar positive Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten Ihrer Geschäftspartner und offenbar untauglichen Rettungsversuchen? Dann könnten Anfechtungsrisiken drohen, wenn der Geschäftspartner tatsächlich „umkippt“. Informieren Sie sich rechtzeitig, wie man solche Gefahren umschifft.
2. Eigene Zahlungsfähigkeit prüfen!
Reichen die freien liquiden Mittel aus, um alle fälligen Verbindlichkeiten zu decken? Wird dies regelmäßig durch eine kurzfristige Liquiditätsplanung unter Einbezug der fälligen Verbindlichkeiten geprüft? Besteht ausreichendes Knowhow, um das fachgerecht beurteilen zu können? Wenn nicht, ziehen Sie einen Experten hinzu.
3. Alle Liquiditätsreserven mobilisieren!
Wurden bereits alle Möglichkeiten geprüft, Liquiditäts-Reserven zu heben? Es gilt, z.B. Potentiale durch aktives Working Capital Management (Vorräte abbauen, Forderungen schneller vereinnahmen, Verbindlichkeiten in Abstimmung mit dem Gläubiger später bezahlen) zu erschließen. Wenn hierzu die notwendigen Kenntnisse bei der Analyse und Umsetzung fehlen, holen Sie Unterstützung ins Haus.
4. Geänderte Insolvenzantragspflicht ab 01.10.2020 beachten!
Ab 01.10.2020 müssen zahlungsunfähige Unternehmen wieder umgehend einen Insolvenzantrag stellen, wenn die Zahlungsunfähigkeit absehbar nicht mehr beseitigt werden kann. Lassen Sie die Zahlen daher rechtzeitig von einem Fachmann prüfen, so dass hier keine Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken wegen Insolvenzverschleppung eintreten.
5. Sanierungsalternativen prüfen!
Sind alle Sanierungsalternativen bekannt? Das Insolvenzrecht enthält seit 2012 mit dem Eigenverwaltungs- bzw. Schutzschirmverfahren ausgezeichnete Sanierungsmöglichkeiten, die vielen Unternehmern noch immer nicht hinreichend bekannt sind. Großunternehmen machen derzeit hiervon bereits reichlich Gebrauch, aber die Möglichkeiten stehen auch kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Lassen Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten informieren, damit Sie eine fundierte Entscheidung über den für Ihr Unternehmen richtigen Sanierungsweg treffen können.
6. Geschäftsmodell kritisch hinterfragen!
Wurde das Geschäftsmodell schon mal in seine einzelnen Bestandteile zerlegt und analysiert? Möglicherweise bedarf es nur einiger Anpassungen und Korrekturen an einzelnen Bestandteilen, um wieder erfolgreich weiter arbeiten zu können. Eine Geschäftsmodellanalyse kann dabei helfen. Im Rahmen eines Eigenverwaltungs- bzw. Schutzschirmverfahrens bekommt das Unternehmen die notwendige „finanzielle Luft“ und Zeit, um das angehen zu können. Richten Sie Ihr Unternehmen in der jetzigen Krise neu aus und machen es für die Zukunft krisenresistenter!
7. Probleme aktiv angehen!
Es hilft nichts, den Kopf in den Sand zu stecken und abzuwarten. In vielen Branchen wird sich die wirtschaftliche Lage so schnell nicht ändern. Je länger das Unternehmen in Schockstarre bleibt oder auf dauerhafte Hilfeleistungen der öffentlichen Hand setzt, desto höher steigt die Verschuldung des Unternehmens und oft auch das Risiko für Gesellschafter und Geschäftsführung. Viele Unternehmen setzen auf Hilfskredite, die sie absehbar nie mehr werden zurückzahlen können, da die Umsätze nicht mehr nachholbar sind. Warten Sie nicht, bis diese Bombe platzt, sondern sehen Sie der Realität ins Auge!
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